Bf 17 alleine ans Feuerwehrhaus fahren? Darf ich alleine wenn ein Einsatz ist alleine ans Feuerwehrhaus fahren?
Sollte ein U18 jähriger überhaupt zu einem Notfalleinsatz gerufen werden ( was ich mal bezweifle ) so erhält er nach § 35 StVO Sonderrechte ungeachtet vom alter ! Die StVO gewichtet höher als die FEV .....so das er dann ....wenn es nicht anders möglich ist alleine zum Gerätehaus fahren kann .....aber nicht wieder zurück !
Da das Thema hier sehr heiß diskutiert wird möchte ich nur noch einen weiteren Aspekt beleuchten: Man sollte beachten: Ist man mit dem BF 17 ohne Begleitperson unterwegs und wird erwischt oder es kommt zu einem Unfall, dann ist der Lappen erstmal wieder weg. (Normale Fahrt, keine Einsatzfahrt) Wenn man auf der Einsatzfahrt einen Verkerhrsunfall verursacht weil man Sonderrechte in Anspruch genommen hat dann trifft einen bekanntlich trotzdem die volle Schuld. Beides kombiniert bedeutet demnach: Verursacht ein 17 jähriger mit BF17 Schein ohne Begleitperson bei der Einsatzfahrt einen Unfall tirfft ihn folglich auch die Schuld und folglich muss er auch mit den Konsequenzen leben, sprich dass der Führerschein weg ist! Solange nichts passiert interessiert das ganze niemanden, aber kommt es zu einem Unfall, egal wie groß, ist der Ärger da. Daher: Seinen Führerschein deswegen aufs Spiel zu setzten halte ich nicht für sinnvoll! Das ist meinen Interpretation der Dinge, die muss nicht richtig sein aber wenn einem über 18 Jährigen bei einem Unfall der Bezug auf die Sonderrechte keinen Vorteil verschafft, warum sollte die dann bei einem 17 jährigen der Fall sein?
Erlaubt ist es definitiv leider nicht. Du hast zwar als Feuerwehrmann im Einsatz Sonderrechte im Straßenverkehr laut STVO§35, diese dürfen aber nur angewendet werden, wenn "höchste Eile" geboten ist, um: Leben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen und bedeutende Sachwerte zu erhalten. Da du noch Minderjährig bist und du weder eine entsprechende Ausbildung (z.B. AGT) hast um Menschen zu retten, noch in den Gefahrenbereich eindringen darfst, ist bei dir niemals höchste Eile geboten. Im Falle eines Schadens bist du voll haftbar, wirst wahrscheinlich sogar als vorsätzlich handelnd bestraft. Ich hab einen meiner Elternteile immer gescheucht und sie auf den Beifahrerplatz gesetzt.
NEIN, weil wenn das möglich sein sollte dann müsste es dafür eine gesetzliche Grundlage geben. Diese gesetzliche Grundlage wirst du aber nirgendwo finden.
Nein, darfst du nicht. Begleitetes Fahren meint tatsächlich begleitetes Fahren und nicht "ab und an mal in Begleitung, ab und an mal nicht".
Du meinst ob Du dann mit dem Auto alleine zum Feuerwehrhaus fahren darfst? Nein, darfst Du nicht. Du darfst nur begleitet fahren. Wohin und zu welchem Zweck ist total egal.
Nein, dARFST DU NICHT:
Nein, darfst du nicht!!!
Nein darfst du nicht und zur Not tut es auch ein Fahrrad....